AGB

1. Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen erfolgen zu nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Preise
Grundlage ist die aktuelle Preisliste. Die Preise gelten per Meter, Paar bzw. Stück zuzüglich Mehrwertsteuer. Geliefert wird ausschließlich in den angegebenen Verpackungseinheiten. Preiserhöhungen bleiben nach Vertragsabschluß unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit vorbehalten, falls die Produktions-oder sonstige Betriebskosten sowie Material- und Rohstoffkosten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung bzw. Teillieferung steigen.   Dies gilt insbesondere für Metalle, wie: Eisen u. Stahl sowie Zink-, Aluminium- und  Messingerzeugnisse und Kunststoffe, die ständig Schwankungen unterliegen. Gegenüber dem privaten Letztverbraucher gilt der Preisänderungsvorbehalt nur, wenn die Lieferung später als 4 Wochen nach Vertragsabschluß erfolgen soll.Fracht und Verpackungskosten werden zusätzlich berechnet. Ab Euro 750,00 Netto-Warenwert liefern wir fracht- und verpackungsfrei bis zu allen Bestimmung-/Grenzstationen Deutschlands bei billigster Versandart (ausgenommen bei allen Arten von Gerüstschutzplanen und Gerüstschutznetzen).

Bei einer Warenrücksendung werden Ihnen 15% Handlingskosten (mindestens 15,00 EUR ) vom Warenwert abgezogen.

3. Kleinauftragszuschläge
Aufträge bis Euro 50,00 Netto-Warenwert können aus Rentabilitätsgründen nur gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 10,00 pauschal netto ausgeführt werden.

4. Maße und Gewichte
Maß- und Gewichtsangaben erfolgen vorbehaltlich geringfügiger technische bedingter Abweichungen.

5. Aufträge
Die Auftragsannahme erfolgt ausschließlich durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Absprachen sind unverbindlich. Der Kunde ist an sein Angebot zwei Wochen ab Eingangsdatum gebunden. Bei Abrufaufträgen gilt mangels anderweitiger Vereinbarung eine Abnahmefrist von zwölf Monaten ab dem Datum der Auftragsbestätigung. Ist die Abnahme bis dahin nicht erfolgt, so sind wir berechtigt, vom Kunden Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen sowie Einteilung der Lieferung nach unserem Ermessen vorzunehmen. Die alternative Möglichkeit, nach §326 BGB vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.

6. Lieferzeiten, Teillieferungen
Liefertermine oder Lieferfristen gelten entsprechend den Auftragsbestätigungen. Sie sind eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Tag bzw. Tag des Fristablaufs unsere Räumlichkeiten oder unseres Lieferanten verlässt. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. In zumutbaren Umfang sind wir auch zu Teillieferungen berechtigt. Schadenersatz für schuldlos eingetretene Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Störungen des Beförderungswesens und Streiks. Bei hierauf beruhender Liefertermine oder -fristen um mehr als 2 Wochen sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten durch schriftliche Erklärung.

7. Transportgefahr
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Auslieferung der Versendung bestimmten Person oder Anstalten übergeben ist.

8. Mängelrügen Gewährleistung

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware gerügt werden. Bei verborgenen Mängeln beträgt die Frist sechs Monate nach Warenerhalt. In beiden Fällen hat die Rüge schriftlich zu erfolgen. Mangelhaftigkeit eines Teils berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

9. Zahlungsbedingung

Die Rechnungsbeträge sind - wenn nicht anders vereinbart -  innerhalb 30 Tage ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt. Hiervon ausgeschlossen sind Installationen, Verleihgeschäfte und elektronische Geräte.  Wir berechnen ab Fälligkeitsdatum 10 % Zinsen.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der THG, bis alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche gegen den Käufer erfüllt sind, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen. Unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern oder zu verarbeiten. Dieses Recht erlischt mit Zahlungseinstellung, Beantragung eines Konkurses sowie eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens. Der Käufer tritt bereits alle Forderungen aus dieser Weiterveräußungen ab, gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung veräußert oder ob sie mit einem Grundstück oder beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterveräußert oder mit einem Grundstück oder beweglichen Sachen verbunden, gilt die Forderung des Käufers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Käufer und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.

11. Erfüllungsort, Gerichtstand
Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt die Vereinbarung, dass Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Hauptsitz des Verkäufers ist.

12. Rechtsgültigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle  unwirksamer Bestimmungen oder Vereinbarungen gelten angemessenen Regelungen als vereinbart, die dem Vertragszweck am nächsten kommen.

13. Rechtswahl
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterliegt ausschließlich dem an unserem Hauptsitz gültigem nationalen Recht.